30.09.2020 - 6 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses GV...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Mi., 30.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit jenen der rechtskräftigen
„Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Stolpe/Gemeinde Stolpe“ und der „Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für das Dorf Gummlin/Gemeinde Stolpe“ und ihrer 1. Und 2. Ergänzung.

Geltungsbereich für den OT Stolpe

Geltungsbereich für den OT Gummlin
- Sachverhalt
Aufgrund einer missverständlichen Formulierungsvariante im § 3 Absatz 2 der ursprünglichen Satzungsfassung, besteht die Notwendigkeit diesen Paragraphen anzupassen und um eine vollständige Aufzählung aller Genehmigungsmöglichkeiten, welche in § 172 Abs. 4 Satz 3 genannt werden, zu ergänzen. Dies erfordert in der Folge die ursprüngliche Satzung aufzuheben und eine vervollständigte Satzung neu zu beschließen.
3.
Dieser Beschluss ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,8 kB
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