30.09.2020 - 8 Beratung und Entscheidung über den Antrag auf P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Mi., 30.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorhabenträger für den Bebauungsplan Nr. 4 „Wohngebiet östlich der Reihe“ der Gemeinde Stolpe hat gewechselt. Der neue Vorhabenträger hat den Antrag gestellt, die Gesamtkapazität des Plangebietes, die bislang bei 5 WE festgelegt war, auf 6 WE zu erhöhen.
Konkretes zu den Beweggründen der Kapazitätserhöhung ist dem beigefügten Schreiben des Planungsbüros UPEG mbH zu entnehmen.
Zur Beratung und Entscheidungsfindung wurde ein Auszug aus der Begründung zum Flächennutzungsplan beigefügt, ebenso ein Auszug aus der Planfassung FNP mit der Darstellung des Gebietes, für das eine max. Kapazität von 8 WE festgesetzt wurde sowie ein Luftbild mit der Darstellung des Gebietes für 8 WE.
Die Parzellierungsvarianten für 5WE und 6 WE liegen ebenfalls bei. Denen ist zu entnehmen, dass die Veränderung im inneren Teil des Geltungsbereiches vorgenommen wurde.
Um Entscheidung wird gebeten.
Auf Bitten der Gemeindevertretung stellt sich der Investor kurz vor und erklärt sein Vorhaben. Es hätte ein Eigentümerwechsel der antragsbefangenen Fläche stattgefunden.
Die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten wurden bereits seinerzeit bei der alten Investorin abgelehnt, so Herr Beitz.
Es würde jetzt eine sehr dichte, ortsuntypische Bebauung stattfinden, so Frau Schulz. Auch die Frage der Parkmöglichkeiten bleibt offen.
Herr Wiedemann erklärt, dass sich damals auf fünf Wohneinheiten verständigt wurde, um den dörflichen Charakter beizubehalten. Es gab seinerzeit schon Diskussionen mit Bürgern, warum fünf Wohneinheiten entstehen sollten.
Auch Herr Langhoff erklärt, dass man sich damals auf fünf Wohneinheiten geeignet hat und diesen Beschluss auch aufrechterhalten sollte.
Folglich wird die Kapazitätenerhöhung auf sechs Wohneinheiten abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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