29.09.2020 - 17 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Antrag gem. §4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad

Ückeritz

Beratungsgegenstand für die Sitzung der Gemeindevertretung am 14.07.2020 Antragsteller: Gemeindevertreter Marco Biedenweg

Titel: Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung

 

 

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz wie folgt:

 

Einfügen von Absatz 4 in § 2:

(4) Ausschussvorsitzende, sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter, die keine Gemeindevertreter sind, sind zur beratenden Teilnahme an Tagesordnungspunkten, die in den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses fallen, berechtigt. Auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen."

 

Begründung:

In der bis 2019 geltenden Geschäftsordnung gab es die Möglichkeit der Teilnahme an Beratungspunkten, insbesondere des nichtöffentlichen Teils, der Sitzungen der Gemeindevertretung. Dieser Absatz ist nun entfallen.

In allen Ausschüssen der Gemeinde (Ausnahme Hauptausschuss) arbeiten sachkundige Einwohner, auch in Funktion des Ausschussvorsitzenden bzw. des Stellvertreters mit. Da alle Beratungsgegenstände nach § 15 Absatz 4 der Geschäftsordnung zunächst in den Fachausschüssen vorberaten werden sollen, ist es nur sinnvoll die Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden zu transportieren.

Auch ist es notwendig, um die endgültige Entscheidung, dann wieder in den Ausschuss transportieren zu können.

Aktuell habe ich hierzu in den Sitzungen jeweils einen Antrag stellen müssen. Nachhaltiger ist meiner Ansicht die Regelung in der Geschäftsordnung.

 

 

 

Ückeritz, den 21.06.2020

Marco Biedenweg

 

 

 

Herr Biedenweg bezieht Stellung

Frau Voss hätte hierzu mit der Kommunalaufsicht Rücksprache gehalten.

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner haben gem. §36 Abs. 5 KV M-V nur für die Teilnahme in den eingesetzten Ausschüssen die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder der Gemeindevertretung. Ein Recht zur Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung besteht nicht.

 

Auch Herr Wöllner: sieht es als schwierig an, den vorgeschlagenen Passus in der Geschäftsordnung zu verankern, da diese dann gegen höheres Recht verstoßen würde. Generell sei es traurig, dass so etwas überhaupt hier auf der Tagesordnung stehen müsse. Er gibt weiter zu bedenken, dass dann auch der Leiter des Eigenbetriebes hierunter zähle. Auch ihm müsste das Wort erteilt werden. Bis jetzt spreche er ohne Genehmigung der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil vor.

 

Herr Kannenberg erklärt, dass dieser Antrag doch bereits schon einmal als Abstimmung mit ins Protokoll aufgenommen wurde.

 

Herr Biedenweg bittet trotzdem um Aufnahme des Passus in die Geschäftsordnung, welche dann durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden solle!

 

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz wie folgt:

 

Einfügen von Absatz 4 in § 2:

(4) Ausschussvorsitzende, sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter, die keine Gemeindevertreter sind, sind zur beratenden Teilnahme an Tagesordnungspunkten, die in den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses fallen, berechtigt. Auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen."

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Enthaltungen: 2

 

 

 

Herr Glanz verlässt die Sitzung um 20.55 Uhr. Folglich sind 8 von 9 Gemeindevertretern anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

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