11.08.2020 - 8 Beratung und Entscheidung über die Zustimmung z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Christburk Grundbesitz GmbH hat eine Baugenehmigung für die Errichtung der Ferienhäuser 3 und 4 mit Auflagen erhalten.

 

Eine Auflage aus dem Naturschutz ist die Zustimmung der Gemeinde Loddin zur Fällung einer Sommerlinde (Baum Nr. 8), die im beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist.

 

Als Ersatz sind 3 einheimische Laubbäume zu pflanzen. Im Lageplan dargestellt sind Pflanzstandorte für 3 Winterlinden.

 

Da die untere Naturschutzbehörde der Fällung mit den zuvor genannten Auflagen zugestimmt hat und die Ersatzpflanzungen auch im Plangebiet erfolgen, wird empfohlen das Einvernehmen zu erteilen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, der Fällung einer Sommerlinde (Baum Nr. 8) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hubertus Ferienparkresidenz“ der Gemeinde Loddin zuzustimmen.

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Beschluss-Nr.: GVLo-037//20

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16392&selfaction=print