16.06.2020 - 14 Beschluss über die Benennung zweier Gemeindever...

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Wortprotokoll

Der Umlegungsausschuss, der ausdrücklich für die Durchführung des Umlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnbebauung an der Mühlenstraße“ der Gemeinde Ückeritz zu bilden ist, besteht aus fünf Mitgliedern. Ihm gehören an:

 

a) der Vorsitzende mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst,

b) ein Mitglied als Vermessungssachverständiger mit Befähigung zum höheren

   vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,

c) ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten,

d) zwei Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeindevertreter, die im Umlegungsausschuss mitarbeiten sollen sowie deren Stellvertreter sind durch die Gemeindevertretung aufgrund der neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2019, neu zu bestimmen und zu benennen.

 

 

Aufgrund der vorherigen Beschlussfassung entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

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