10.06.2020 - 14 Beschluss über die Vergabe eines Straßennamens ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Eigentümer des in der Gemarkung Neppermin Flur 3 belegenen Flurstückes 579, beantragt die Zuteilung einer Hausnummer. Das Grundstück ist mit einem Bungalow am Nepperminer See bebaut.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Zuteilung der Hausnummer gehindert, weil die Gemeindevertretung Benz am 16.08.2007 den Beschluss Nr. 0028/07 fasste, im Bereich des Sondergebietes für private Erholung in Verbindung mit Wassersport keine gesonderte Straßenbezeichnung und keine Hausnummern zu vergeben. Dies sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M/V vom 13. Januar 1993, ist die Gemeinde berechtigt, Straßen zu benennen und Hausnummern zu vergeben.

Insbesondere ist darauf hinzuwirken, unverwechselbare Bestimmungsortangaben zu führen, um den postalischen Belangen gerecht zu werden. Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz. Schlussendlich liegt die Eindeutigkeit der eigenen postalischen Anschrift auch im Bürgerinteresse.

 

Denkbar wäre hier den Straßennamen „Am Nepperminer See“ beizubehalten. Die als Anlage beigefügten Auszügen aus der Liegenschaftskarte (Blatt 1 bis 5), zeigen den betroffenen Bereich entlang des Straßenflurstückes 615/1 in Neppermin Flur 3.

 

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob dieses gewollt ist.

Herr Schröder erklärt, dass es seinerzeit hieß, die dortigen Eigentümer haben wasserrechtliche Erlaubnis, kein Wohnen, also auch keine Hausnummer. Dazu müsste ein Verfahren eingeleitet werden. Herr Sauck, die Nummer des WSA für jede Parzelle muss sichtbar angebracht sein.

 

Herr Bergmann ist der Auffassung, dass alle Parzellen innerhalb des B-Planes liegen, die Wegeführung/Erschließung sind als Straßenverkehrsflächen Bestandteil des B-Planes, daher könne dort durchaus ein Straßenname und auch Hausnummern vergeben werden.

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die einstimmig abgelehnt wird.

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Anlagen zur Vorlage