08.06.2020 - 6 Beteiligung der Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die Gemeinde Ückeritz als Nachbargemeinde.

 

Die Gemeinde Heringsdorf befindet sich im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 35 für den Einzelhandelsstandort in Heringsdorf Neuhof. Die beiden bestehenden Einkaufsmärkte sollen weggerissen und über den Bebauungsplan mit einer größeren Verkaufsfläche neu planungsrechtlich gesichert werden. Als Infrastrukturstandort wurde dieser Standort in einem Einzelhandelsgutachten bereits beurteilt und die geplante Verkaufsfläche als für erforderlich bestätigt.

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird empfohlen.

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

Herr Wolf fragt nach, ob der Bebauungsplan in Heringsdorf die Schließung des Aldi-Marktes in Ückeritz bedeutet.

Dies wäre eine wirtschaftliche Entscheidung des Betreibers. Jedoch hat Aldi in den Markt in Ückeritz investiert. Wichtig ist, dass die Gemeinde das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 forciert. Hierzu wird gebeten, dass die Verwaltung notwendige Beschlüsse (Vergabe Planung / Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren) vorbereitet.

Der Bauausschuss hat keine Bedenken zum Bebauungsplan der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Abstimmung: Ja:   7              Nein: 0              Enthaltung:  0

 

 

Herr Biedenweg schließt damit den öffentlichen Teil der Sitzung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15857&selfaction=print