28.05.2020 - 7 Beschluss über die Benennung eines Adresszusatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sabine Curio wohnhaft in Stolpe, Zum Haff 3, bat den Bürgermeister um die Zustimmung zum Adresszusatz „Haffhaus“.

 

Bei einem Adresszusatz handelt es sich um eine Ergänzung oder auch eine Spezifizierung zur allgemein bekannten Adresse.

 

Dem steht dem Grunde nach nichts entgegen.

Etwaige Kosten, die mit der Beschaffung des Ergänzungsschildes am Schild mit dem Straßennamen im Zusammenhang stehen, trägt Frau Curio.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, zur amtlichen Bezeichnung der Straße „Zum Haff 3“ den Adresszusatz „Haffhaus“.

Kosten, die mit diesem Adresszusatz in Verbindung stehen, insbesondere die Beschaffungskosten, trägt Frau Sabine Curio.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0231/20

Ja-Stimmen: 7

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