10.03.2020 - 10 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - K...

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Wortprotokoll

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Ückeritz

 

Antragsteller:

Franz Wöllner

 

Thema:

Kalkulation Kurabgabe

 

Sachverhalt:

Am 19.12.19 beschloss die GVS den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb mit der Maßgabe, dass die Kurabgabe bis zum 15. Februar 2020 neu zu kalkulieren sei. (siehe TOP 7 des Protokolls zur GVS vom 19.12.)

 

Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Kalkulation im Betriebsausschuss vorgelegt wurde und Herr Schulz in der OZ am 27.02.2020 ausführte, dass die Kalkulation der Kurabgabe nicht mehr vor der Saison erfolgen würde, beantrage ich eine Stellungnahme des Eigenbetriebsleiters, weshalb er unter Nichtbeachtung seiner Pflichten gem. § 6 Abs. 2d Eigenbetriebssatzung die Neukalkulation der Kurabgabe bis zum 15.02.2020 nicht vorgelegt hat.

 

 

 

Ückeritz, 27.02.2020

 

Franz Wöllner

 

 

Herr Wöllner erläutert seinen Antrag und mahnt das die Kurabgabe zum 15.02, auf Beschluss dieses Ausschusses, kalkuliert sein sollte.

Herr Bergmann erläutert die Kalkulation.

 

Frau Henning fragt nach einer Abgabe für Hunde. Herr Schulz erklärt das dies aktuell nicht nötig und angedacht sei.

Es folgt eine Diskussion

Herr Schulz informiert das die Einbindung in den ÖPNV zum 01.07 starte.

 

Die Beschlussempfehlung die Kurabgabesatzung zum 01.07.2020 zu ändern wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15301&selfaction=print