13.02.2020 - 9 Beteiligung Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 100/9, Flur 7, Gemarkung Paske möchte die planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ der Stadt Usedom modifizieren.

 

Er möchte ein Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss errichten.  Baulinien und Baugrenzen müssen auf das Bauvorhaben angepasst werden. Die gestalterischen Festsetzungen zu den zulässigen Farben werden um weiß getönte farbanstriche und für die Dachgestaltung und Eindeckung in Anthrazit ergänzt.

 

Die Stadt Usedom trägt die Modifizierung mit, da die Grundzüge der Planung durch die Festsetzungsänderungen nicht berührt werden.

 

Belange der Gemeinde Stolpe werden von der Planänderung nicht berührt.

 

Reduzieren

TÖB-Beteiligung am Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Pasker Wald“ der Stadt Usedom, für das Flurstück 100/9, Flur 7, Gemarkung Usedom Nach § 13 BauGB, in der Fassung von 12-2019

hier: Behördenbeteiligung aufgrund § 4 (2) BauGB

Die Gemeinde Stolpe fühlt sich durch die Planung der Stadt Usedom in ihren Belangen nicht beeinträchtigt – einstimmig.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15000&selfaction=print