28.01.2020 - 8 Satzungsbeschluss der Gemeinde Seebad Ückeritz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bundesstraße 111 und westlich an das Wohngebiet „An den Kreischen“ angrenzend. Es wird im Nordosten, Osten und Südosten durch Wohnbebauung, im Südwesten durch die Bahnstrecke Wolgast - Swinemünde und im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Es umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Ückeritz

Flur 2

Flurstücke406/26 - 406/44, 407/11 - 407/19, 408/20 - 408/27 und Teilflächen aus 410/19, 420/73 und 430

 

Die Gesamtfläche beträgt rd. 19.826 m².

 

2.

Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ in der Fassung von 05-2018 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz am 19.12.2019 geprüft.

 

3.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15.09. 2017 (BGBl. I S. 3434), beschließt die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz den Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt, zunächst für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seebad Ückeritz i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ die Genehmigung zu beantragen.

 

Nach Vorlage der Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seebad Ückeritz sind die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seebad Ückeritz und der Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die vollständigen Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVUe-0654/19

Ja-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14789&selfaction=print