06.01.2020 - 7 Beschluss der Gemeindevertretung Seebad Ückerit...

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Wortprotokoll

Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist unerlässlich, um zwischen der Gemeinde Ostseebad Ückeritz und der Vorhabenträgerin verbindliche Regelungen hinsichtlich der Kostentragung der im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung der Vorhaben einschl. der Erfüllung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Auflagen i.Zm. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ zu treffen.

 

Im Kern regelt der Vertrag die Kostentragungspflicht für alle mit dem B-Plan Nr. 18 sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in Zusammenhang stehenden Kosten sowohl für Planung als auch Umsetzung des B-Planes.

 

Im weiteren regelt der Vertrag zusätzlich zu den textlichen Festsetzungen in der Satzung über den Bebauungsplan auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten durch die Vorhabenträgerin.

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

 

Herr Wolf verlangt die entsprechenden Zahlungsnachweise zur Gemeindevertretersitzung allen Gemeindevertretern vorzulegen.

Der Beschlussempfehlung wird gefolgt:

 

Abstimmung:      Ja: 6       Nein: 0           Enthaltung: 1

 

Herr Kannenberg bittet um Aufklärung, ob Städtebauliche Verträge der notariellen Form bedürfen.

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Anlagen zur Vorlage