16.12.2019 - 20 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der vorliegenden Baugenehmigung für den Abriss der vorhandenen und den Neubau der Seebrücke Koserow sind u.a. die Auflagen und Hinweise vom StALU eingearbeitet. Eine Auflage ist u.a. die Bindung einer ökologischen Baubegleitung zur fachlichen Qualitätssicherung.

 

Für diese Leistungen wurden drei Ingenieurbüros für eine Angebotsabgabe angeschrieben. Folgendes Ergebnis liegt vor:

 

BieterAngebotssumme brutto

 

PLANUNG kompakt6.454,56 €

Neuvia Ingenieure7.755,23 €

Stadtbau Architekten7.063,84 €

 

 

Nachweis der Dringlichkeit:

Der Abriss der Seebrücke Koserow ist für die 48. KW 2019 angesetzt. Die ökologische BÜ muss vorher vertraglich gebunden werden, um die Tätigkeiten ordnungsgemäß auszuführen.

Die Beauftragung des Honorarangebotes ist daher unumgänglich.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Ökologische Baubegleitung für den Abriss und Neubau der Seebrücke Koserow mit einem Honorarangebot in Höhe von 6.454,56 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0429/19

Ja-Stimmen: 10

 

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