12.12.2019 - 11 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Betriebsausschuss Ückeritz
- Datum:
- Do, 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Wortprotokoll
Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses Ostseebad Ückeritz
Antragsteller:
Gemeindevertreter Franz Wöllner
Thema:
Rechnungsabgrenzung Eigenbetrieb/Gemeinde, Rückstellungen für mögliche Umsatzsteuer-Nachforderungen aus nicht erfolgter Rechnungsabgrenzung in der Vergangenheit bzw. aus der Kurabgabe.
Sachverhalt:
Bei den Beratungen in den bisherigen Sitzungen des Eigenbetriebsausschusses wurde die oben beschriebene Problematik meines Erachtens nicht ausreichend durch den Leiter des Eigenbetriebes erläutert und es wurde vereinbart, dass der Steuerberater des Eigenbetriebes zu nächsten Sitzung eingeladen wird.
Hiermit beantrage ich dieses zu veranlassen.
Ückeritz 05.11.2019
Franz Wöllner
Herr Buschmann beginnt mit der Erklärung zur Rechnungsabgrenzung und sieht aktuell kein
Problem. Herr Wöllner fragt, ob eine Umsatzsteuerrückzahlung durch die Gemeindearbeiten
möglich sei. Herr Buschmann erklärt das man dies nicht ausschließen kann und er dies spontan nicht beziffern könne. Des weiteren erachtet er die neue Variante im Wirtschaftsplan für sinnvoll.
Herr Lewerenz fragt nach anderen Möglichkeiten wie z.B. Rechnungslegung oder eigenes Gemeindepersonal. Herr Buschmann erwidert das die Rechnungslegung eine explizite Auflistung der Arbeiten erfordert. Dazu rät er zur Klärung welchen Weg die Gemeinde in Zukunft gehen möchte, macht jedoch nochmal deutlich das die neue Variante ein richtiger Schritt sei.
Herr Buschmann erläutert die aktuelle Problematik zum Kurabgabe, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug.
Zur Übertragung des Kurplatzes stellt Herr Buschmann klar, dass es keine Steuervorteile bringt und sieht aktuell auch keinen Grund diesen in den Eigenbetrieb zu übertragen. Jedoch wenn die Übertragung gewünscht sei, keine Grunderwerbssteuer anfällt. Bei einer Rückübertragung würde Kapitalertragssteuer anfallen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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