21.11.2019 - 7 Beschluss über § 8 der Haushaltssatzung der Gem...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Ückeritz kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über den Wirtschaftsplan.

 

Herr Biedenweg erklärt, dass die Zahlen des Finanzplanes und der Zusammenstellung so nicht stimmen können. Bei einem Volumen von ca. drei Millionen Euro Umsatzerlösen können die Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht so gering sein.

 

Herr Wöllner spricht sich dafür aus, die Beschlussvorlage zurückzustellen. Er sieht hier immer noch Probleme im Vorsteuerabzug. Hier hätte Herr Schulz Rücksprache mit dem Steuerberater gehalten. Diese müssen nicht in den Formblättern definiert werden, sondern auf einem „Durchlaufkonto“ zwischengeparkt werden. Dieses sollte dann aber im Vorbericht deklariert sein, so Herr Wöllner.

Die gesamte Problematik des Vorsteuerabzugs der Gemeinde, so Herr Biedenweg, muss im Jahresbericht definiert werden.

 

Im Stellenplan würde die Nr. 5 eine Aufwertung von EG 4 auf EG 6 erhalten haben. Herr Wöllner erfragt, wie dieses zustande komme.

Dieses wäre bereits im letzten Jahr berücksichtigt worden, so Herr Schulz.

Herr Glanz moniert, dass es hierzu einen Gemeindebeschluss für Festlegungen zur Höhergruppierung geben müsse.

 

In Hinblick auf den heutigen Tagesordnungspunkt 19 zur laufenden Nr. 6 des Stellenplanes bittet Herr Wöllner nochmals um Zurückstellung des Tagesordnungspunktes. Hierzu gäbe es eine externe Bewertung der Stelle, so der Kurdirektor.

 

Herr Glanz hinterfragt nochmals wie die Gemeinde mit der Höhergruppierung verfahren will. Schließlich wurde diese bereits zum 30.06.2019 geändert. Eine Prüfung, ob dieses wirklich so sei, wird durch den Kurdirektor erfolgen.

 

Herr Kannenberg erklärt, dass diese Beschlussvorlage im Betriebsausschuss vorberaten werden sollte. Genau so wie sie den Gemeindevertretern heute vorliege, so Herr Schulz, wurde diese im Betriebsausschuss beraten. Ebenso greife hier die Tarifautomatik anhand von Stellenbeschreibungen.

 

Mit dem neuen Haushaltserlass ab 2020 können geringfügige Abweichungen geduldet werden, so Herr Biedenweg. Dann müsse der Betriebsausschuss definieren, was man als geringfügige Abweichung betrachte.

 

Herr Biedenweg schlägt vor, den Wirtschaftsplan unter Vorbehalt der Beratung der Personalstellen des Wirtschaftsplanes im Betriebsausschuss und die Definition über „geringfügige Abweichungen“ zu klären, zu beschließen.

 

Nicht nur der Stellenplan müsse geklärt werden, so Herr Glanz. Auch die anderen zur Debatte stehenden Posten sollten vorab bereinigt werden, um den Wirtschaftsplan nicht geändert beschließen zu müssen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen abstimmen, der mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung befürwortet wird.

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Anlagen zur Vorlage