21.11.2019 - 13 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Gemeindevertretersitzung am 29.03.2012 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Sondergebiet „Villa Waldeck an der Wockninstraße“ der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Zeitgleich wurde die dafür erforderliche Aufstellung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz beschlossen, da dieser für den Plangeltungsbereich eine Weißfläche ausweist.

Der Aufstellungsbeschluss mit der Nummer 0031/12 für die 1. Ergänzung des FNP wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom Süd am 20.04.2012 bekannt gemacht, die Planungsanzeige wurde durchgeführt. Das Planverfahren hat seit dieser Zeit geruht, weil der damalige Vorhabenträger es nicht weitergeführt hat.

Inzwischen gibt es einen neuen Vorhabenträger. Dieser möchte mit dem Aufstellungsverfahren eine Ferienhausbebauung sichern und den Neubau eines Betreiberwohnhauses für sich als Betriebssitz planungsrechtlich ermöglichen.

 

Der gegenwärtige bauliche Bestand umfasst das Ferienhaus „Villa Waldeck“ mit vier Nutzungseinheiten und ein ehemaliges Küchengebäude, an dessen Stelle o.g. Betriebssitz errichtet werden soll. Bevor das Planverfahren mit dem neuen Vorhabenträger durchgeführt werden kann, ist der alte Beschluss Nr. 0030/12 vom 29.03.2012 aufzuheben. Der Beschluss Nr. 0031/12 für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Sondergebiet „Villa Waldeck an der Wockninstraße“ wurde bereits mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2019 aufgehoben.

 

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1. Geltungsbereich

Für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Ückeritz

Flur 1

Flurstücke 130/1, 130/7 teilw., 130/8 teilw. sowie

Flur 2

Flurstücke587/2

Flächeca. 0,5 ha

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz, den Beschluss Nr. 0030/12 vom 29.03.2012, über die Aufstellung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz i.V.m. der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Sondergebiet „Villa Waldeck an der Wockninstraße“ der Gemeinde Ückeritz aufzuheben.

 

Das Plangebiet grenzt östlich an das Naturschutzgebiet „Wockninsee“. Im Norden und Westen schließen direkt die Wockninstraße und ein Waldgebiet, „Kleine Heide“ genannt, an. Im Süden wird das Plangebiet durch ein brach liegendes Gelände eines ehemaligen Kinderferienlagers abgegrenzt.

 

2.

Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Beschluss-Nr.: GVUe-0611/19

Ja-Stimmen: 7

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14163&selfaction=print