23.10.2019 - 11 Beschluss über die Entgegennahme von einer Spen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schulz ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Das Kinderland Stolpe spendete anlässlich des Dorffestes der Gemeinde Stolpe auf Usedom.

 

Über die Annahme dieser Spende entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Entgegennahme der Spenden von dem Kinderland Stolpe in Höhe von 100,00 € und für die Ausrichtung des Dorffestes der Gemeinde Stolpe.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0178/19

Ja-Stimmen: 6

Mitwirkungsverbot: 1

 

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Frau Schulz von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

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