24.09.2019 - 14 Beschluss über die Aufhebung der Beschlüsse Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

In der Gemeindevertretersitzung am 14.07.2015 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für die „Wohnbebauung am Walde“ der Gemeinde Ückeritz beschlossen. Zeitgleich sollte das Verfahren mit einer dafür erforderlichen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einhergehen. Die Nummerierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Beschluss Nr. GVUe-0115/15 vom 15.09.2015 auf Nr. 2 geändert. Der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des FNP wurde mit Beschluss Nr. GVUe-0114/15 am 15.09.2015 entsprechend angepasst.

Der Beschluss wurde im Usedomer Amtsblatt am 19.04.2012 bekannt gemacht, die Planungsanzeige wurde durchgeführt. Aufgrund der negativen Stellungnahmen des Landkreises Vorpommern-Greifswald und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat das Planverfahren seit dieser Zeit geruht.  Der Vorhabenträger hat aufgrund der negativen Sachlage das Planverfahren nicht weitergeführt.

 

Da die Durchführung des Planverfahrens seitens der Behörden und auch aus Sicht der Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg hat wird vorgeschlagen, die benannten Beschlüsse aufzuheben.

Reduzieren

1.

Für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Ückeritz

Flur 2 und 4

Flurstücke 622/1, 623/1, 6/1 (teilw. Und 6/3 (teilw.

Flächeca. 4.500 m²

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz, die Beschlüsse

Nr.: GVUe-0103/15 vom 14.07.2015 und GVUe-0114/15 vom 15.09.2015, über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 für die „Wohnbebauung am Walde“ der Gemeinde Ückeritz aufzuheben.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21, geändert in Nr. 2 für die „Wohnbebauung am Walde“.

Die Grundstücke befinden sich südöstlich der Ortslage Ückeritz, als einzelne Hoflage am Waldesrand gelegen, rechtsseitig Ortsausgang Ückeritz in Richtung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Sie werden begrenzt im Norden von Ackerflächen, im Westen und Süden durch Wald und im Osten durch private Grünflächen.

 

2.

Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVUe-0575/19

Ja-Stimmen: 8

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage