04.09.2019 - 7 Beratung über den Beschluss zum Entwurf und die...

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Wortprotokoll

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag unter folgender Bedingung zu:

In jedem Haus muss mindestens eine Dauerwohnung und darf höchstens eine Ferienwohnung eingerichtet werden. Die Nutzung ausschließlich durch Ferienwohnungen ist auszuschließen, die Nutzung ausschließlich für Dauerwohnungen ist jedoch möglich.

Die Abstimmung zu dieser Regelung ergab:

Ja-Stimmen7Nein-Stimmen0Enthaltungen0

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Anlagen zur Vorlage

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