29.08.2019 - 7 Beschluss über die Entgegennahme einer Spende v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Jagdgenossenschaft hat für die Durchführung des Dorffestes in Korswandt 100,00 EUR gespendet.

 

Über die Annahme dieser Spende entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt die Entgegennahme einer Spende in Höhe von 100,00 € von der Jagdgenossenschaft Korswandt.

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Beschluss-Nr.: GVKw-0132/19

Ja-Stimmen: 8

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