24.07.2019 - 7 Beschluss über den Abschluss eines Städtebaulic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krohn ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Er übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Renz.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz billigt den als Anlage zum Beschluss beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Garz und dem Grundstückseigentümer Günter Krohn, wohnhaft Köhlerweg 3 in 17419 Garz, über die Planung und Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 3 für das „Wohngebiet zwischen MTS-Straße und Köhlerweg“ der Gemeinde Garz.

 

Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist unerlässlich, um zwischen der Gemeinde Garz und dem Grundstückseigentümer verbindliche Regelungen hinsichtlich der Kostentragung der im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung für das Bebauungsplangebiet Nr. 3 entstehenden Kosten zu treffen.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0110/19

Ja-Stimmen: 5

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Krohn von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage