26.06.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mi, 26.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung enthält die notwendigen Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Diese orientiert sich am Muster des Städte- und Gemeindetages M-V.
Verändert wurden im Kern:
- Die Höhe der Entschädigungen wurde auf Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung zur Stärkung des Ehrenamtes angepasst.
Es wird empfohlen, die Neufassung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass über die vorliegenden Neufassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung zum gegenwärtigen Stand nicht beraten und nicht abgestimmt werden sollte. Die CDU-Fraktion betont, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Neufassung der beiden Dokumente ist, dass aber über die Auswirkungen etwaiger Beschlüsse z.Z. kein verantwortungsvolles Urteil gefällt werden kann. Zudem enthalten die Beschlussvorlagen und die Texte vermutlich Sachfehler.
Begründung:
- Inhalt: Beide Dokumente enthalten inhaltliche Änderungen und Neuerungen, deren operative und rechtliche Auswirkungen z.Z. nicht ausreichend einschätzbar sind (z.B. „Rechte der Einwohner" in der Hauptsatzung).
- Terminologie: Begriffe (z.B. „Vorsitzender" und „Bürgermeister") werden inkonsequent verwendet. Dies birgt Unsicherheiten für die Auslegung und Anwendung der Texte.
- Beschlussvorlagen: Die in den Beschlussvorlagen genannten „Sachverhalte" sind angesichts des vorher Gesagten unvollständig und z.T. irreführend, weil sachlich falsch. Z.B. deckt sich im Falle der Hauptsatzung der Hinweis auf „Anpassung an gesetzliche Änderungen" nicht mit dem Wortlaut der Präambel, denn diese verweist lediglich auf die bereits in der bisherigen Fassung genannte Rechtslage vom 13Juli 2011. Im Falle der Geschäftsordnung entsprechen keinesfalls „alle weiteren Regelungen" den Festlegungen der bisherigen Geschäftsordnung.
- Verfahren zur Erstellung der Neufassungen: Den Gemeindevertretern der CDU Fraktion war im Vorfeld weder bekannt, dass Neufassungen dieser wesentlichen Dokumente erstellt werden, noch sind die bisherigen Gemeindevertreter in irgendeiner Weise beratend hinzugezogen worden. Da die vorgelegten Änderungen weit über „notwendige Anpassungen" hinauszugehen scheinen, bewerten wir dieses Vorgehen als inakzeptabel, weil undemokratisch.
Antrag der CDU-Fraktion zur Geschäftsordnung gemäß §14 (2) b:
Die Beschlüsse GVRa-0209/19 und GVRa-2010/19 werden von der Tagesordnung abgesetzt, aber neue Beschlussvorlagen in diesen Angelegenheiten werden baldmöglichst in eine zukünftige Tagesordnung aufgenommen. Zuvor sollen jedoch alle Gemeindevertreter hinreichend über die Auswirkungen der Änderungen aufgeklärt werden und die Gemeindevertretung ausreichend Gelegenheit haben, eigene Vorstellungen einzubringen.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag abstimmen, der mit 8 Ja-Stimmen angenommen wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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