11.02.2019 - 7 Beschluss über die Jahresrechnung 2016 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Petersen + Co GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2016 zu empfehlen.                                         

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Petersen + Co GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2016 i. d. F. vom Oktober 2018 fest.

 

Die Bilanzsumme beträgt 4.476.030,21 €

Die Entnahme der zweckgebundenen investiven

Schlüsselzuweisung beträgt0,00 €

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung beträgt11.023,72 €

Das Jahresergebnis der Finanzrechnung beträgt114.674,62 €

(der Kassenbestand hat sich erhöht)

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

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Beschluss-Nr.: GVPu-0122/19

Ja-Stimmen: 6

 

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Anlagen zur Vorlage

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