07.02.2019 - 6 Beschluss über die Jahresrechnung 2016 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und das Unternehmen Petersen + Co GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2016 zu empfehlen.                                                       

 

Herr Wöllner erklärt, dass alle Gemeindevertreter das Beratungsprotokoll bezüglich der Rechnungsabgrenzung in der Kurverwaltung erhalten hätten. Fraglich ist, ob die Gemeinde heute die Jahresrechnung 2016 beschließen könne, möglicherweise sei eine Nachzahlung zu erwarten.

Dieses Thema wurde heute nochmals mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt, eine Beschlussfassung könne erfolgen, so Herr Wellnitz.

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Petersen + Co GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ückeritz zum 31.12.2016 i. d. F. vom Oktober 2018 fest.

 

Die Bilanzsumme beträgt 12.815.445,70 €

Die Entnahme der zweckgebundenen investiven

Schlüsselzuweisung beträgt0,00 €

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung beträgt706.972,85 €

Das Jahresergebnis der Finanzrechnung beträgt378.298,58 €

(der Kassenbestand hat sich erhöht)

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-0480/19

Ja-Stimmen: 6

Enthaltungen: 2

 

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Anlagen zur Vorlage