07.02.2019 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Entsprechend der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Usedom Tourismus GmbH wird ein Aufsichtsrat gebildet. Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages steht den Gesellschafterkommunen des Amtes Usedom-Süd, hier Zempin, Koserow, Loddin und Ückeritz, ein Sitz im Aufsichtsrat für einen gemeinschaftlichen Vertreter zu.

Der Gesellschaftsvertrag sieht hierfür den leitenden Verwaltungsbeamten vor, lässt aber auch die übereinstimmende Bestellung eines anderen gemeinschaftlichen Vertreters zu.

Weiterhin hat der Gesellschafter Heringsdorf 2 Sitze, die Stadt Wolgast 1 Sitz und das Nordamt 1 Sitz. Für den TVIU sind durch die Mitgliederversammlung Herr Ader, Herr Raffelt und Herr Kloppenburg für den Aufsichtsrat bestellt worden. Von Seiten der UTG Beteiligungs GbR ist noch kein Mitglied für den Aufsichtsrat benannt worden.

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz bestellt

 

Frau Kristin Kulz

 

gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V i.V.m. § 71 Abs. 2 KV M-V sowie § 11 des Gesellschaftsvertrages der Usedom Tourismus GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Bernsteinbäder als Gesellschafterkommunen in den Aufsichtsrat der UTG mbH.

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVUe-0476/18

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1