04.02.2019 - 8 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Herr Beitz übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und das Unternehmen Petersen + Co GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 zu empfehlen.                                         

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0164/19

Ja-Stimmen: 4

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Schulz von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Herr Schulz übernimmt wieder die Sitzungsleitung.