26.02.2026 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf ...

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Wortprotokoll

 

Der Bauausschussvorsitzende Herr Krause informiert über die empfohlenen Änderungen aus dem Bauausschuss.

  • Aufgestellte Werbefiguren sollten nicht höher als die maximale Gebäudehöhe sein.
  • Die Anzahl der Wohnungen sollten im GE1 und GE2 auf jeweils zwei Stück beschränkt werden
  • Beteiligung an den Erschließungskosten und die Übernahme von Bäumen aus dem öffentlichen Bereich in den Parkplatz sind noch zu klären.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über den Entwurf.

Herr Brose würde die Höhenmeter nicht nur als OK 21, sondern als OKFF21 angeben.

 

Die Gebäude und auch die Werbeaufsteller bzw. -anzeigen dürfen eine maximale Höhe von 10 Metern haben und auch die Trauf- und Firsthöhe wird auf 10 Meter festgelegt.

 

Die Anzahl der Wohnungen im GE1 sollten auf jeweils zwei Stück beschränkt werden, weiter noch die Wohnungen im GE2 sollen gestrichen werden.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt:

  1. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ wird in geänderter Fassung vom Januar 2026 erneut beschlossen. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
  • Die Gebäude und auch die Werbeaufsteller bzw. -anzeigen dürfen eine maximale Höhe von 10 Metern haben und auch die Trauf- und Firsthöhe wird auf 10 Meter festgelegt.
  • Die Anzahl der Wohnungen im GE1 sollten auf jeweils zwei Stück beschränkt werden, weiter noch die Wohnungen im GE2 sollen gestrichen werden.

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2026 erneut gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der erneuten Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen erneut einzuholen.
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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1021504&selfaction=print