24.02.2026 - 7 Beratung über mögliche Anpassungen der Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe diskutiert über die Anpassung des Hebesatzes.

 

Unter § 6 der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist der aktuelle Steuersatz festgesetzt. Er beträgt in der Gemeinde Stolpe seit 2016: 10% der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die fiktive jährliche Miete des jeweiligen Objektes und wird aus den Angaben zur Größe der Wohnung oder des Hauses ermittelt.

 

Bei einer Änderung des Steuersatzes ergeben sich folgende zu erwartende Einnahmen:

  • 10 %   26.676 € (Veranlagung aus 2025)
  • 12,5 %  33.345 €
  • 15 %   40.014 €
  • 20 %   53.352 €

 

Der Steuersatz beträgt in den Seebädern überwiegend 20 %. Die Haffgemeinden haben, bis auf Dargen mit 12,5 % und Kamminke mit 20 %, alle einen Steuersatz von 15 % ebenso Rankwitz und die Stadt Usedom.

 

Aus Sicht von Frau Kreßmann müsse eine Preisanpassung erfolgen, gerade im Hinblick auf die erfolgte Haushaltsdiskussion.

 

Der Bürgermeister tendiert zu einer Anpassung auf 15 %, dieses wird seitens der Gemeindevertreter einstimmig befürwortet.

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorzubereiten.