02.02.2026 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2026 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2026

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.759.000

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.906.600

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-147.600

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2026

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.557.300

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.628.300

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-71.000

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

76.500

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

789.100

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-712.600

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 155.700 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

300

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2026

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.380.796

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

947.649

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

7.804.055

 

§ 8 Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

1.404.100

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.401.000

Jahresergebnis

3.100

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

1.280.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

1.176.900

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

103.200

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

255.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-255.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

12.500

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-12.500

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-189.310

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

128.01

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,6922

 

Sonstige Angaben

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

430.690

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024

1.051.860

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2025 voraussichtlich

2.153.360

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2026 voraussichtlich

2.156.460

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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