08.12.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zempin
- Datum:
- Mo., 08.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Die Gemeindevertretung Zempin beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen.
- Die Gemeindevertretung Zempin beschließt:
- Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Zempin in der Hauptsaison 3,70 EUR und in der Nebensaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
- Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Zempin beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 124,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
- Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:
Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.
Nebensaison: vom 01.01. bis 31.03. sowie vom 01.11. bis 31.12.
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.
In der Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste ist ein Entgelt in Höhe von 0,90 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 45,80 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) enthalten.
Anlagen zur Vorlage
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