08.12.2025 - 7 Beratung über den Abwägungsbeschluss zu den ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Usedom,

1. Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.

 

Die eingegangenen Stellungnahme der Behörden wurde geprüft.

 

 Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus der Stellungnahme der berührten Behörden sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

2. Vom Ergebnis der Abwägung ist die Behörde, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020627&selfaction=print