08.12.2025 - 5 Beratung über den Grundsatzbeschluss über die B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hering erklärt, dass die terminliche Beantragung von Fördermitteln für die Errichtung von Löschwasserbrunnen zeitlich eng begrenzt war. Die Errichtung von Löschwasserbrunnen sollte vornehmlich unter Beachtung des 300m-Bereiches auf gemeindlichem/städtischen Grund erfolgen. Der beantragte Standort in Zecherin deckt die Tischlerei und die Wohngebäude sowie das „Peeneidyll“ ab. Grundlage ist die Brandschutzbedarfsplanung.

 

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Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Usedom, im Rahmen der ILERL M-V Richtlinie Fördermittel für die "Herstellung eines Löschwasserbrunnens im Ortsteil Zecherin" zu beantragen, die Maßnahme zu finanzieren und die entstehenden Eigenmittel bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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