27.11.2025 - 6 Beratung über den Grundsatzbeschluss zum vorhab...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Für das im beiliegenden Luftbild gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung   Ückeritz

Flur   2

Flurstücke  558/1, 558/2, 589/1, 589/2, 590/7, 590/8, 590/10 und 590/13

Flur    1

Flurstück  138/1

Fläche     ca. 2,4 ha

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz, dass das Planvorhaben mit einer Nutzung zum Wohnen weiter geführt werden soll.

 

Etwas näher ausgeführt soll die damalig festgelegte Nutzung „Gesundheitszentrum“ bzw. später „Altersgerechtes Wohnen mit Sozialstation“ in die Nutzung „Dauerwohnen“ umgewandelt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich wird keine positive Empfehlung für die Gemeindevertretung gegeben.