13.11.2025 - 7 Beratung über die Kalkulation der Gemeinde Osts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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1. Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2026 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2026, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung zu beschließen.

 

2. Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 13.11.2025 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
  2. Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten Gemeinden der Tourismusregion als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an.
  3. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR und in der Nebensaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer).
  4. Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  5. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  6. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 109,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  7. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.01. bis 31.03. sowie vom 01.11. bis 31.12.

 

In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.

 

In der Kurabgabe ist ein Entgelt für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des MVRad Fahrradverleihsystems  enthalten.

 

In der Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste ist ein Entgelt in Höhe von 0,85 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 43,56 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020363&selfaction=print