13.11.2025 - 6 Beratung über die Satzung der Gemeinde Ostseeba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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1. Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz die Satzung über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen.

 

2. Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz:

 

  1. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR und in der Nebensaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  3. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 109,20EUR (einschl. Umsatzsteuer).

Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.01. bis 31.03. sowie vom 01.11. bis 31.12.

  1. Im §4 sollen auch die Absätze (5) und (6) angepasst werden.
    (5) In der Kurabgabe ist ein Entgelt für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des MVRad Fahrradverleihsystems enthalten.
    (6) In der Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste ist ein Entgelt in Höhe von 0,85 Euro brutto und für Jahreskurkarteninhaber eine Pauschale in Höhe von 43,56 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) enthalten.
  2. Im § 4 (Maßstab Höhe der Kurabgabe) der Satzung muss wie in 2025 für nächstes Jahr der Zusatzpunkt aufgenommen werden:

„(8) Das vorgenannte Mobilitätsangebot richtet sich ausschließlich an Inhaber einer UsedomCard der Gemeinde Ostseebad Ückeritz. Sowohl eine entgeltfreie als auch eine entgeltpflichtige Abgabe an Einwohner und Gäste anderer Gemeinden darf nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein satzungsrechtlicher Anspruch auf die UsedomCard der Gemeinde Ostseebad Ückeritz besteht.“

  1. Im § 9 (Pflichten und Haftung der Quartiergeber) soll folgender Zusatz hinzukommen:

(5) Der Quartiergeber soll das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren nutzen. Alternativ kann der Meldeschein/Erfassungsbogen Kurabgabe in Papierform abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass es zu Einschränkungen der Nutzung digitaler Mobilitätsangebote kommt. In beiden Fällen hat die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft des Gastes zu erfolgen.

 

 

In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020362&selfaction=print