21.10.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Benz
- Datum:
- Di., 21.10.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Benz zum 31.12.2021 wie folgt fest.
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Bilanzsumme |
7.994.809,29 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
6.378,92 € |
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Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
26.417,57 € |
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Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 23 FAG Infrastrukturpauschale |
34.486,70 € |
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Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
-74.280,87 € |
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Jahresergebnis der Finanzrechnung
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53.152,78 € |
Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Der Entnahme der allgemeinen und zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Der Entnahme der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 23 FAG wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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