25.09.2025 - 6 Anpassung Strandsatzung sowie Beratung zur Stra...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Aufgrund eines neuen Erlasses zur Strandnutzung in den Wintermonaten, können nun auch kleine bewegliche Gewerbe und Strandkörbe über den 15.10. hinaus aufgestellt werden. Die Ausschussmitglieder prüfen, ob Änderungen in der Strandsatzung vorgenommen werden müssen. Dies ist erst einmal nicht der Fall. Unter den Gastronomen und Strandkorbvermietern soll eine Abfrage gemacht werden, wer sich den Winterbetrieb vorstellen könnte. Diese sollen sich mit ihrem Konzept kurz bewerben. Auf dem kommenden Ausschuss kann dann der Zuschlag erteilt werden. Rückmeldung bis 20.10.2025.

 

Wenn die Strandsatzung angepasst werden soll, muss der §3(f) noch einmal inhaltlich geprüft werden. Der Bereich 6G ist nur noch für Strandkörbe im Winter vorgesehen. Im Sommer soll die Fläche weiterhin frei bleiben für Veranstaltungen. Die Ausschussmitglieder sollen noch einmal überlegen, ob weitere Bereiche am Strand definiert werden oder Änderungen bei der Aufteilung vorgenommen werden sollen. 2026 laufen alle Verträge zur Nutzung des Strandes aus. Die Ausschussmitglieder sollen überlegen, ob die Strandkorbgebühren erhöht werden soll oder nach welchem Verfahren die Strandkorbbereiche ausgeschrieben werden sollen. Die Strandsatzung soll daher zur Wiedervorlage und Diskussion im nächsten Ausschuss wieder als Tagesordnungspunkt besprochen werden.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1019154&selfaction=print