24.07.2025 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. GVKw-0309/23 vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Korswandt soll im Rahmen der 1. Änderung wie folgt geändert werden:
  2. Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Karten-ausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.
  3. Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Gothenweg“ der Gemeinde Korswandt.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss Nr. GVKw-0310/23 vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.

 

  1. Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

2

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage

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