24.07.2025 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt diskutiert über die Aufhebung des Beschlusses.

Herr Hoppe erfragt, was der Sinn der Aufhebung sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Raumordnungsbehörde eine Bebauung in der beantragten Größe abgelehnt hätte und es folglich keine Fortführung der Bauleitplanung geben werde.

Bei der Aufhebung handle es sich nun um ein notwendiges Verwaltungsverfahren.

 

Herrn Liermann sei dieses unverständlich. Wenn es Ansinnen der Gemeinde sei, sich zu vergrößern, dann müsse dieses doch durch die Raumordnung bewilligt werden. Er spricht sich gegen eine Aufhebung aus. Schließlich wisse man nicht was die Zukunft bringe. Hier, so der Bürgermeister, müsse dann so oder so, ein neues Projekt beantragt werden.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt stimmt dem Antrag des Herrn Herrmann auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 “Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“. Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
  3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zum Bebauungsplan Nr. 8 "Wohnbebauung am Waldrand- östlich des Gothenweges" der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.
  2.  
  3. Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

2

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage

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