24.07.2025 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Korswandt
- Datum:
- Do., 24.07.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt stimmt dem Antrag des Herrn Herrmann auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 “Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“. Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zum Bebauungsplan Nr. 8 "Wohnbebauung am Waldrand- östlich des Gothenweges" der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.
- Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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694,6 kB
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