05.06.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg berichtet, dass die Thematik allen Gemeindevertretern bekannt sei und bereits mehrfach darüber gesprochen wurde. Ganz aktuell gäbe es auch die Auskunft der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Kreises, dass nach § 6 Abs. 2, Satz 2 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung eine eindeutige Regelung getroffen sei.

Die Gemeindevertretung entscheidet auch über die Entlastung, wobei sich ja auch aus der bisherigen Korrespondenz und auch den Ausführungen des LRH ergibt, dass bei einer fehlenden Entscheidung über die Entlastung eine Begründung abzugeben ist. Dass dies bislang noch nicht geschehen ist kann angesichts der Behauptung, dass umfangreiche, entsprechende Feststellungen vorliegen, nicht nachvollzogen werden.

Bezüglich einer eventuellen Anordnung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist darauf hinzuweisen, dass dies lediglich zum Inhalt hätte, dass die Gemeindevertretung zu entscheiden hat, nicht aber, wie zu entscheiden ist.

 

Herr Brose geht auf die Auftragsvergaben ohne Beschluss, außerhalb der Wertgrenzen ein. Hier zum Beispiel dass Hafenfest aus November 2022 oder auch die im Protokoll vom 20.09.2021 festgehaltenen Verstöße bei der Anschaffung von Reinigungsmaterial, den E-Fahrzeugen, die Anmietung der Parkplatzautomaten.

Die Begründungen liegen in den jeweiligen Akten. Das Protokoll werde dem Amt nachgesandt.

 

Der Bürgermeister lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz nimmt den geprüften Jahresabschluss der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Eigenbetriebs Kurverwaltung Ostseebad Ückeritz zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 8.520.395,72 € und einem Jahresgewinn von 350.003,78 € zur Kenntnis und stellt diesen fest.

 

Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 350.003,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und wie folgt verwendet:

  1. als Nettoausschüttung an die Gemeinde 50.000,00 €
  2. in die Rücklage eingestellt abzgl. der Steuern 300.003,78 €
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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

2

7

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage

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