22.05.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Korswandt zum 31.12.2020 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

2.732.690,98 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

3.437,27 €

Entnahme der Rücklage für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik

75.605,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

185.984,34 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

159.327,29 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage