19.02.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 19.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Thema wurde bereits im Januar diskutiert, so der Bürgermeister. Es fehlten aber noch Grundsteuermessbescheide. Wenn man die Hebesätze aus 2024 übernehme, würde die Stadt dieses Jahr erhebliche Defizite erwirtschaften.
Der Bürgermeister bittet die heute anwesende Frau Mittelstädt Ausführungen zu geben.
Die Kämmerin berichtet, dass mit Stand gestern, die Grundsteuer A in der Stadt extrem gefallen sei und man ein Minus von knapp 7.500 € machen würde.
Deshalb empfiehlt sie den bedarfsorientieren Hebesatz, um die Landwirte zu entlasten und über die Grundsteuer B einigermaßen einen ausgeglichenen Wert zu bekommen.
Der Bürgermeister selbst hat sich sein Grundstück als Beispiel berechnen lassen. Er würde im Jahr 40 € mehr zahlen.
Weiter hat sich die Bewertungen der Gewerbegrundstücke geändert, so dass die Messbeträge gravierend gefallen sind. Hier überlegt der Bund die Bewertung der Gewerbegrundstücke anzupassen.
Frau Leppin sei bekannt, dass es jetzt neu die Möglichkeit der Grundsteuer C gäbe. In der Stadt Usedom, so Frau Mittelstädt, gäbe es keinen Bedarf. Die Grundsteuer C soll auf jene Grundstücke entfallen, die bisher in die Grundsteuer B fielen, auf denen aber keine Wohn- oder Bürogebäude stehen. Ziel der Grundsteuer C ist es, die Gemeinden bei der Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu unterstützen. In der Stadt bzw. im Amtsbereich gäbe es jedoch keinen Bedarf.
Frau Kaspereit erklärt, dass die UBL sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken gemacht hätte. Man habe sich auf folgende Hebesätze verständigt:
- Grundsteuer A 400 %
- Grundsteuer B 430 %
- Gewerbesteuer 400 %
Herr Witt würde bei der Gewerbesteuer die 390 % empfehlen. Man müsse schließlich an die Gewerbetreibenden denken. Frau Mittelstädt gibt zu bedenken, das bei den vorgeschlagenen bedarfsorientierten Hebesätzen können Personengesellschaften den Anteil der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% bei ihrer Steuererklärung in Ansatz bringen.
Herr Dr. Jikeli ergänzt, dass man im nächsten Jahr sicher nochmal die Zahlen betrachten bzw. anpassen müsse. Dieses wird seitens der Kämmerin bejaht. Die Fachabteilung muss durch den ersten Steuerlauf abwarten und gucken wie man dann finanziell dastehe.
Der Bürgermeister lässt über die beiden Vorschläge zur Gewerbesteuer abstimmen:
Hebesatz auf 400 %: 2 x Ja-Stimmen
Hebesatz auf 390 %: 9 x Ja-Stimmen