20.02.2025 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen diskutiert über die Anpassung der Hebesätze. Diese seien bereits im Januar zusammen mit der Kämmerin im Finanzausschuss beraten worden.

Herr Friede hat bedenken, dass die Erhöhung der Grundsteuer A extrem zu Lasten der Bauern gehe.

Die Einnahmen aus Grundsteuer A und B bleiben nicht in der Gemeinde, sondern gehen an die Umlagen weg. Folglich hätte die Gemeinde hier keinen Mehrwert, so Herr Pussehl.

 

Frau Jager als zuständige Steuersachbearbeiterin gibt Ausführungen zur neuen Berechnung der Grundsteuermessbeträge.

 

Für die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich keine Mehrheiten. Folglich bittet die Bürgermeisterin um Vorschläge der Gemeindevertreter. Es wird sich auf folgende Werte verständigt:

 

Grundsteuer A:  350 %

Grundsteuer B:  450 %

Gewerbesteuer:  400 %

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Dargen wie folgt:

Grundsteuer A 350%

Grundsteuer B 450%

Gewerbesteuer 400%

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.