18.02.2025 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Korswandt wie folgt:

  1. Bedarfsorientierter Hebesatz (Grundsteuer A und B)

Grundsteuer A 330%

Grundsteuer B 350%

Gewerbesteuer 400%

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

2

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.