20.02.2025 - 11 Beratung über die Reprädikatisierung des Seebad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 20.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Riethdorf erläutert, dass nach 30 Jahren der errungene Status „Seebad“ automatisch erlischt und die Gemeinde sich dem Verfahren der Reprädikatisierung stellen muss. Hierzu sind verschiedene Nachweise zur Luftverschmutzung und Lärmgutachten notwendig sowie das Ausfüllen eines recht umfangreichen Fragebogens. Des Weiteren erfolgt die Bereisung eines Beirates, zur Überprüfung des Angebotes vor Ort.
Die Ausschussmitglieder diskutieren, ob die Reprädikatisierung notwendig ist. Frau Günther merkt an, ob der Gast überhaupt weiß, dass Koserow Seebad ist. Ist es nicht nur notwendig, dass Koserow Ostseebad im Namen trägt. Dies wäre auch ohne Seebad Status möglich.
Wie wird die Prädikatisierung inkl. aller Gutachten finanziert? Frau Riethdorf erläutert, dass dies Kurtaxaufwand ist und entsprechend in der Kurtaxkalkulation dargestellt werden kann.
Frau Riethdorf sieht das Seebad-Status als Marketinginstrument, um darzustellen, welche Qualität Koserow erfüllt. Die anderen Bernsteinbäder müssen ebenfalls zum kommenden Jahr die Reprädikatisierung durchlaufen.
Die Ausschussmitglieder einigen sich, dass die Reprädikatisierung angestrebt wird, wenn sich die Kosten für die Gutachten im Rahmen halten. Frau Riethdorf wird zur entsprechenden Beschlussvorlage Angebote einholen.