17.12.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bergmann erklärt, dass es im Angebot der UBB hieß, für die Bahnnutzung sei ein Jahresentgelt für Einheimische i.H.v. 43,56 € zu zahlen. Der nun vorliegende Vertrag der DB Regio verlangt aber diesen Betrag ebenfalls von den Jahreskurkarteninhabern, sprich den Zweitwohnungsbesitzern.
In der Jahreskurabgabe war bisher für die Bahnnutzung aber nur ein Betrag von 0,85 € x 28 Tage kalkuliert, was im Ergebnis dazu führen würde, dass die Gemeinde Mehrkosten je Jahreskurkarte i.H.v. 19,76 €, in Summe etwa 20.000 € hätte.
Nunmehr ist die Satzung so formuliert, dass die Jahreskurkarte mit 28 Tagessätzen der Hauptsaison zzgl. eines pauschalierten Betrages i.H.v. 43,56 € für die ÖPNV-Nutzung kalkuliert ist. Die Jahreskurabgabe beträgt somit ab 2025 insgesamt 121,96 €.
- Die Gemeindevertretung Koserow beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen.
- Die Gemeindevertretung Koserow beschließt:
- Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Koserow in der Hauptsaison 3,65 EUR, in der Vorsaison 3,05 EUR und in der Nebensaison 3,25 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
- Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Koserow beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 78,40 EUR (einschl. Umsatzsteuer) sowie ein Pauschalbetrag für die Inklusion der ÖPNV-Leistung mithin 121,96 €.
- Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:
- Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.
- Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.
- Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto.
In der Kurabgabe ist ein Entgelt für die Übernachtungs- und Tagesgäste in Höhe von 0,85 Euro brutto sowie für die Jahreskurkartenbesitzer ein Pauschalbetrag für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus/Bahn/Fahrrad) enthalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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