16.12.2024 - 4 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Amtsvorsteher übergibt das Wort an den Leitenden Verwaltungsbeamten.

Dieser gibt Ausführungen zur derzeitigen Personalsituation im Amt. 

Eine Personalkostensteigerung in Höhe von 6 % für Tariferhöhungen ist im Haushalt 2025 geplant.

Zum Thema Außendienst wird zusätzlich eine Stelle für Kamminke geschaffen.

Eine zusätzliche Stelle IT wird mitaufgenommen, weil die Digitalisierung zunimmt. Diese wird dann hälftig durch die Gemeinde Ückeritz getragen.

 

Weiter erklärt Herr Bergmann, dass keine Investitionen geplant seien.

In diesem Jahr mussten Reparaturen am Dach erfolgen, da bei Starkregen, Wasser bis in die Sanitärbereiche eingedrungen ist.

 

Im Oktober haben die Gemeinden ihren Zensusbescheid erhalten. Das Ergebnis der sogenannten Volkszählung - dem Zensus 2022 - war jedoch für viele Bürgermeister überraschend und ernüchternd. Oft sollen in den Gemeinden weniger Menschen leben als im Meldeamt registriert sind. Die Folgen für diese Gemeinden sind gravierend. Man müsse künftig mit weniger Landeszuschüssen auskommen.

Herr Wendlandt erfragt, wie das Amt damit umgehen wolle. Viele Gemeinden würden bereits gegen die Zählung klagen.

Hiergegen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit, so Herr Bergmann.

Schon beim Zensus 2011 war die Zahl der Einwohner vieler Kommunen geschrumpft. Einige Kommunen - unter ihnen Berlin und Hamburg - hatten 2011 gegen den Zensus geklagt. Keine der Klagen führte zum Erfolg. Damals wurde die Volkszählung erstmalig über eine Befragung eines Zehntels der Bevölkerung und statistische Daten durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese neue Methode des Zensus verfassungskonform ist. Keine Methode könne eine bis auf den letzten Einwohner oder die letzte Einwohnerin genaue Einwohnerzahl für alle Kommunen gewährleisten. Es gehe, besonders in Hinblick auf den Bund-Länder-Finanzausgleich, vor allem darum, möglichst genaue und im ganzen Bundesgebiet vergleichbar genaue Zahlen zu ermitteln.

Es geht hier auch um die Einwohner, die sich bei der Zensusprüfung nicht zurückgemeldet haben und folglich nicht berücksichtigt sind.

 

Herr Hagemann erfragt, in welchen Abständen die Überprüfung erfolge - alle 10 Jahre.

 

Herr Beitz gibt Ausführungen zur Berechnung der Formel, die hoch wissenschaftlich sei. Er teilt die Ansicht des Leitenden Verwaltungsbeamten, dass man hier Geld verbrennen würde.

Das Land hat im Gänze auch Einwohner verloren, in Zahlen 300 Mio Euro.

Die Ministerpräsidentin wird sich dafür einsetzen, so Herr Beitz, die Zahlen des Zensus zu bekommen.

Aus seiner Sicht, wäre es interessant, in den gerade wirklich kleineren Gemeinden, händisch Einwohner zu zählen.

 

 

Kamminke, so Herr Bergmann, führt ab 01.01.2025 die Kurkarte ein. Für Benz hätte man gerechnet.

Sollten perspektivisch noch mehr Gemeinden dazukommen, muss eventuell eine Personalstelle dafür geschaffen werden. Bis dato übernehme er selbst die Aufgaben zur Umsetzung des Projektes.

 

Frau Schröder stellt den Antrag, für die laufenden Nummern 31 und 32 im Stelleplan 2025 die Eingruppierung in die EG 10 vorzunehmen.

Man sei mit der Arbeit der beiden Mitarbeiter zufrieden und generell würden diese eng zusammenarbeiten.

Herr Handke vertritt die Ansicht, dass Arbeit gut muss bezahlt werden müsse und eine Zulage kein Dauerzustand sein könne. Er begrüßt den Antrag.

 

Der Amtsvorsteher lässt über den Antrag abstimmen, der einstimmig angenommen wird.

 

Herr Hannak erfragt, ob die Brandschutzbedarfsplanung mittlerweile vom Landkreis bestätigt wurde. Wenn ja, wer soll das jetzt finanzieren?

Herr Werner könne nicht verstehen, weshalb in Loddin ein 90.000 € Fahrzeug geplant werde ohne Rücksprache zu halten.

Es wird darum gebeten, dass der Sachbearbeiter Brandschutz künftig besser mit den Bürgermeistern Rücksprache hält, welche Projekte der Wehren in die Haushaltsplanung mit aufgenommen werden.

 

Herr Beitz berichtet, dass für die Feuerwehr der Gemeinde Stolpe entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung ein Mannschaftstransportwagen angeschafft werden musste. Der Gemeinde wurde nach Bittstellung des Bürgermeisters, vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK) ein ausrangiertes Fahrzeug zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis entsprach dabei dem im DEKRA-Gutachten ermittelten Nettowert des Fahrzeuges und betrug 11.428,57 Euro. Auf dem freien Markt sind keine wirtschaftlicheren Angebote zu finden. Dieses Antragsschreiben liegt der Verwaltung vor und könne ein zu eins von den Gemeinden übernommen werden.

 

Herr Hagemann erklärt, dass die Kirche im Dorf bleiben müsse. Es ist unbestritten, dass das was notwendig ist für die Feuerwehren, wie zum Beispiel Atemschutzgeräte, angeschafft werden muss, aber man auch genau abwägen müsse.

 

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Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2025 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2025

einen Gesamtbetrag der Erträge von

3.381.200

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.711.200

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-330.000

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2025

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.337.800

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

3.635.600

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-297.800

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  333.700 EUR.
§ 5
Amtsumlage

1. Die Amtsumlage wird auf 15,8301 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 39,91 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2025

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-286.712

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

304.963

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.392.052

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

12

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1015381&selfaction=print