05.12.2024 - 7 Beratung über die Satzung der Gemeinde Ostseeba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es folgt eine Diskussion. Der Betriebsausschuss empfiehlt die Satzung mit folgenden Änderungen:

  • Die Kurabgabe für die Nebensaison soll von 3,50 EUR auf 3,30 EUR herabgesetzt werden.
  • Herr Bergmann und das Amt Usedom Süd sollen einen Passus einfügen, um die Ausgabe von Jahreskurkarten ausschließlich an ortsansässige Personen sicherzustellen.
  • Die in §4 Absatz 5 angegebenen 0,30 EUR für die Nutzung des MVRad sollen gestrichen werden, da sie bereits im Gesamtentgelt von 1,10 EUR enthalten sind.
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  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz die eingereichte Satzung mit den oben genannten Änderungen und gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen. Mit der Änderung der Kurabgabe für die Nebensaison von 3,50 EUR auf 3,30 EUR.
  2. Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt:

 

  1. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR, in der Vorsaison 3,30 EUR und in der Nebensaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  3. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 109,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  4. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12. NEU 3,30 EUR

 

In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto.

 

In der Kurabgabe ist ein Gesamtentgelt in Höhe von 1,10 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) und für die eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des MVRad Fahrradverleihsystems enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage