26.11.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung über den Feststel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

Das Planänderungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsrand. Es wird im Norden durch den Kölpinseer Weg, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch die B 111 und im Westen durch gewerblich genutzte Flächen begrenzt.

In den Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow werden folgende Grundstücke einbezogen:

Gemarkung Koserow, Flur 7, Flurstücke 209, 210, 211, 212/5 (teilweise) und 212/6.

Die Gesamtfläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 1,00 ha.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Plan, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

1. Die Gemeindevertretung des Ostseebades Koserow hat die zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ der Gemeinde Ostseebad Koserow in den Fassungen August 2023, November 2023 und Mai 2024, eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit abschließend am 26.11.2024 geprüft und abgewogen.

 

2. Aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), beschließt die Gemeindevertretung des Ostseebades Koserow die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ der Gemeinde Ostseebad Koserow in der Fassung 10-2024.

 

3.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, i.V.m. B-Plan 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ der Gemeinde Ostseebad Koserow die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1015028&selfaction=print