16.10.2024 - 6 Grundsatzbeschluss über die Beantragung von För...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schröder erklärt, dass wie bereits angekündigt, die Gemeinde anstatt 75 % nun 90 % Förderung für die Maßnahme Mühlenweg bekommt. Die Planung wird durch die Anwesenden in Augenschein genommen. Die TÖB sind informiert und danach erfolgt die Anwohnerversammlung. Die Maßnahme muss bis 30.06.25 abgerechnet sein. Das Planungsbüro hält das für realisierbar.

 

Herr Tesch erfragt, ob dort ein Busparkplatz mitberücksichtigt werden sollte.

Herr Schröder erklärt, dass PKW-Parkplätze berücksichtigt werden, aber nicht für Busse. Diese könnten hier beim Gemeindezentrum parken. Solch einen Bedarf hat er noch nie wahrgenommen.

Herr Tesch: In den Planungsunterlagen Pos. 1.4.6 Bustasche genannt. Dann ist doch eine Möglichkeit für einen Bus in der Planung berücksichtigt.

 

Herr Tesch fragt nach dem geplanten Straßenbelag. In der Planung ist unter Pos. 1.4.1 angegeben, dass die Ausführung des Straßenbelages mit dem beim AG vorhandenen Großpflaster ausgeführt werden soll. Herr Schröder antwortet, dass die Ausführung in Bitum erfolgen soll, auf Wunsch der Anwohner. Diese wollen ausdrücklich kein Kopfsteinpflaster. Nur die Parkflächen sollen mit Kopfsteinpflaster ausgeführt werden.

Die vorliegende Planungsunterlage dient für den Fördermittelantrag.

Gepflastert werden die Parkflächen und der Gehweg.

 

Weiterhin werden die Trinkwasserleitungen durch den Zweckverband erneuert. Beide Maßnahmen werden gleichzeitig durch das Planungsbüro ausgeschrieben, damit am besten eine Firma beides im Einklang ausführen wird.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, im Rahmen der ILERL M-V Richtlinie Fördermittel für den "Ausbau des Mühlenweges in Benz" zu beantragen, die Maßnahme zu finanzieren und die entstehenden Eigenmittel bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.